Der Katastrophenschutz

Was ist ein Katastrophenfall?

Als Katastrophe im Sinne des § 1 Landeskatastrophenschutzgesetz wird ein Ereignis bezeichnet, welches

  • das Leben oder
  • die Gesundheit oder
  • die lebensnotwendige Versorgung zahlreicher Menschen oder
  • bedeutende Sachgüter oder
  • in erheblicher Weise die Umwelt

in so außergewöhnlichem Maße gefährdet oder schädigt, dass für die Bewältigung der Schadenslage eine spezielle Organisation notwendig wird.

Schadensfälle unterhalb der Katastrophenschwelle (so genannte "Normale Lagen") werden im Regelfall durch Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und - je nach Bedarf - andere Hilfeleistungsorganisationen (Technisches Hilfswerk, Deutsches Rotes Kreuz, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft u.a.) im Rahmen ihrer alltäglichen Zuständigkeiten und in gewohnten Strukturen bearbeitet.
Für den Fall, dass dies nicht möglich ist, und für unvorhersehbare Schadenslagen (z.B. Flugzeugabstürze, Gefahrgutunfälle) kann ein Schutz dadurch erreicht werden, dass grundsätzliche Planungen vorhanden sind, die unverzüglich für die konkrete Schadenslage umgesetzt und angewendet werden können.

Für den Begriff der Katastrophe ist dagegen entscheidend, dass alle beteiligten Behörden und Hilfsorganisationen unter einheitlicher Leitung der Katastrophenschutzbehörde zusammenwirken müssen, damit Hilfe und Schutz wirksam gewährt werden können.

Was ist das Ziel des Katastrophenschutzes?

Ziel des Katastrophenschutzes ist es, einen wirksamen Schutz für die Bevölkerung, bedeutende Sachgüter und die Umwelt zu erreichen.
Das kann für vorhersehbare Schadenslagen (z.B. Sturmfluten) erreicht werden, wenn diese nach Möglichkeit bereits im Vorfeld abgewehrt oder deren Auswirkungen zumindest begrenzt werden können (z.B. durch Verstärkung der Deiche, rechtzeitige Evakuierung von Bevölkerungsteilen und Vieh).

Wer ist für was im Katastrophenschutz zuständig?

Katastrophenschutz ist eine ständige Aufgabe der inneren Sicherheit.
Katastrophenschutz bedeutet, die für die Abwehr oder Begrenzung von Katastrophen notwendigen Maßnahmen vorzubereiten sowie Katastrophen und schwere Gefahrenlagen unter Anwendung von Notfallplänen wirksam zu bekämpfen. Im Ernstfall geht es darum, auf eindeutiger rechtlicher Grundlage mit Hilfe einer klar gegliederten, funktionstüchtigen organisatorischen Konzeption unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen der Katastrophenabwehr einzuleiten.

Der Kreis Ostholstein ist als untere Katastrophenschutzbehörden für Katastrophenschutzaufgaben in seinem Hoheitsbereich verantwortlich.

Katastrophen werden vor Ort von den öffentlichen und privaten Katastrophenschutz- und Hilfeleistungsorganisationen bekämpft.
Hierzu gehören in Ostholstein die Gemeinden mit ihren Feuerwehren, der Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe, der Malteser-Hilfsdienst und das Technische Hilfswerk.

Im Bereich des Katastrophenschutzes werden folgende Aufgaben vom Kreis Ostholstein wahrgenommen:

  • Aufstellung des Katastrophenschutzes (KatS)
  • Beschaffungen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Versicherungsangelegenheiten im KatS
  • Einsatzpläne, Anlegung und Durchführung von Übungen
  • Verwaltung der Liegenschaften des KatS
  • Zivilschutzangelegenheiten
  • Personelle Angelegenheiten im Bereich der KatS-Fachdienste und des Führungsstabes
  • Überwachung der Ausbildung und Verwaltungsangelegenheiten
  • Freistellung von KatS-Helfern vom Wehr- bzw. Zivildienst, Überwachung der Dienstbeteiligung, Widersprüche
  • Manöverangelegenheiten; einschließlich Manöverschäden